Die Bilanzierung, auch Vermögensvergleich genannt, ist eine der drei gesetzlich vorgeschriebenen Gewinnermittlungsmethoden für Kapitalgesellschaften und größere Betriebe. Doch was bedeutet das genau?
In der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall zweifach erfasst: Einmal auf der Ergebnis- oder Vermögensseite (z. B. Lieferanten- oder Kundenkonto) und einmal auf der Liquiditätsseite. Diese Methode garantiert eine lückenlose und prüfbare Dokumentation Ihrer Finanzströme – die Grundlage für eine korrekte Bilanz.
Von der Eröffnungsbilanz zum Jahresabschluss
- Eröffnungsbilanz bei Gründungen oder Umstellungen
- Laufende Buchführung mit fortwährender Anpassung der Bestände
- Schlussbilanz zum Ende des Wirtschaftsjahres
- Jahresabschluss als Zusammenführung aller Buchungen in die finale Bilanz
!!! Wichtig: Der Jahresabschluss unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und darf nur von Steuerberatern oder Rechtsanwälten erstellt werden. !!!
Wie ich Sie unterstützen kann
Ich arbeite im Auftrag von Steuerberatern und Rechtsanwälten und übernehme für diese die Erstellung von Bilanzen und Jahresabschlüssen. Viele Steuerkanzleien vertrauen bereits auf meine Expertise – so können sie ihren Mandanten effizient und präzise die benötigten Unterlagen liefern.
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Gerne vermittle ich Ihnen einen erfahrenen Partner, der Ihre Bilanz – mit meiner Unterstützung – professionell für Sie erstellt, gerne stellen Sie eine unverbindliche Anfrage.